Warum & wie Heilpraktiker werden?

Warum?

- weil Sie Ihren Patienten/Klienten die Möglichkeit der Krankenkassenabrechnung  
  ermöglichen wollen

- weil Sie eine rechtliche Grundlage für Ihre vorhandene Qualifikation erwerben 
  wollen

- weil Sie eine berufliche Neuorientierung suchen

 

Wie?

Vor der Anmeldung erfolgt immer ein persönliches Vorgespräch.

 

Wir wollen Sie genau über Ihr Vorhaben aufklären.

Wir nehmen uns die Zeit mit Ihnen einen individuellen Lehrplan zu erstellen.

 

Wir unterstützen Sie dabei, wie Sie das anstehende Lernpensum am Besten in Ihren Alltag integrieren können.


erfolgreich Heilpraktiker werden

 

 

Vor Ihnen liegen 11 Monate
intensiven Lernens.
Dieses verlangt
in der unterrichtsfreien Zeit viel Eigenständigkeit und Motivation.
Wir begleiten Sie gern auf Ihrem Weg.


Grundlagen der Heilpraktikerausbildung und gesetzliche Vorgaben

Die HP-Intensivausbildung befähigt zum Absolvieren der Heilpraktikerüberprüfung und vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt notwendig sind. Und um nach bestandener Prüfung die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausüben zu können.

 

Erst die Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt und die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz geben die Befugnis, den Heilpraktikerberuf auszuüben.
Mehr Informastionen erhalten Sie auf der Berlin.de Seite sowie für Brandenburg hier.


Die Vorbereitung durch den HP-Intensivkurs hat keinen staatlichen Abschlusscharakter, da nur die bestandene Überprüfung vor dem Gesundheitsamt zur Ausübung der Heilkunde befähigt.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers sind:

- die Vollendung des 25. Lebensjahres
- eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hauptschulabschluss)
- sittliche Zuverlässigkeit
- die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht den Beruf ausüben zu können

 

Die Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor dem Gesundheitsamt nachgewiesen werden.
Diese Möglichkeit besteht in Berlin zweimal Jährlich im März und Oktober.

Die Prüfung erfolgt in schriftlicher (60 Fragen in 120 Minuten/ MultipleChoice)
und mündlicher (45 Minütige Überprüfung) Form.