Intensivausbildung
Innerhalb von 10 Monaten bereiten wir eine Gruppe von max. 12 Teilnehmern auf die Heilpraktikerüberprüfung vor dem Gesundheitsamt vor.
Das Besondere:
Das medizinische Fachwissen ist durch speziell entwickelte Lerntechniken komplett aufgearbeitet.
Der Stoff wird zum Verständnis zuerst theoretisch im Unterricht bearbeitet. So wird das Grundnetz im Kopf geschaffen, anschließend erfolgt das Lernen mit Hilfe von vorgefertigten Lernmethoden.
Die kleine Kurs-Teilnehmerzahl macht eine individuelle Begleitung und Unterstützung möglich.
Die aktuellen Informationen findet ihr am Ende dieser Seite.
Wochenendunterricht
Erfolgt einmal monatlich von Donnerstag bis Sonntag in der Zeit von 10:00-17:00
Uhr.
Studienmaterial:
Dozentin:
Sieglinde Wohlgemuth
Die neuen bundeseinheitlichen
„Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“ sind da.
Am 22.12.2017 hat das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger die neuen „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“ vom 7. Dezember 2017 bekannt gegeben. Die Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft!
Hier finden Sie die komplette Veröffentlichung.
Die neuen Leitlinien tragen unserer Meinung nach dazu bei, den Berufsstand des Heilpraktikers zu stärken. Durch die bundeseinheitliche Regelung ist nicht nur eine gerechtere Überprüfung möglich, sondern auch eine qualitative Verbesserung der Überprüfung ist jetzt gegeben.
Wir werden den neuen Regelungen in unserem Ausbildungskonzept Rechnung tragen und so weiter dazu beitragen, den Ausbildungsstandard zu erhöhen.
Unser Ausbildungskonzept wird sich auf 11 Monate erweitern, um den aktuellen Ausbildungsanforderungen entsprechen zu können.
Die inhaltliche Anpassung werden wir in Kürze veröffentlichen. Bis dahin gelten die bisherigen Beschreibungen als Orientierung, da unser Ausbildungskonzept im
wesentlichen bereits den neuen Leitlinien entsprach.
Am 1.12.2016 hat der Bundestag das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Hiervon betroffen ist auch das Heilpraktikergesetz mit seiner „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“.
Die anstehenden Veränderungen sind nicht so gravierend, wie von vielen befürchtet. Sie bilden die Chance für eine weitere Stärkung des Berufstandes des Heilpraktikers.
Die wesentliche Änderung betrifft die künftigen einheitlichen Überprüfungsrichtlinien.
Für unser Empfinden ist das ein großer Vorteil, da es bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien werden und somit die Zuständigkeit an den Bund geht und nicht mehr Ländersache ist. Schon lange war die Länderregelung unbefriedigend, da die Überprüfungen keinen einheitlichen Standard hatten.
Aktuell:
Bekanntmachung das Bundesministerium für Gesundheit über die neuenLeitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern im Bundesanzeiger vom 22.12.2017. Die Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft!